VO (EG) Nr. 1924/2006

Health-Claims-Rechner

Prüfe, welche nährwertbezogenen Angaben nach der EU Health-Claims-Verordnung für dein Lebensmittel zulässig sind — und exportiere sie als Badges.

21 Angaben
17 absolute + 4 vergleichende nährwertbezogene Angaben prüfen
Exportierbare Badges
Alle zulässigen Angaben als SVG oder PNG exportieren
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Ist dein Produkt fest oder flüssig?

Die Grenzwerte für nährwertbezogene Angaben unterscheiden sich je nach Produktform.

Was sind nährwertbezogene Angaben?

Nährwertbezogene Angaben (auch „Health Claims" genannt) sind freiwillige Aussagen auf Lebensmittelverpackungen, die besondere Nährstoffeigenschaften hervorheben — zum Beispiel „fettarm", „proteinreich" oder „zuckerfrei".

Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 regelt EU-weit, unter welchen Bedingungen solche Angaben verwendet werden dürfen. Im Anhang der Verordnung sind für jede Angabe exakte Grenzwerte festgelegt — etwa maximal 3 g Fett pro 100 g für die Angabe „fettarm" oder mindestens 12 % der Energie aus Protein für „Proteinquelle".

Neben den absoluten Angaben gibt es auch vergleichende Angaben wie „energiereduziert" oder „leicht", die eine mindestens 30-prozentige Änderung gegenüber einem Vergleichsprodukt erfordern.