VO (EU) Nr. 1169/2011

LMIV-Compliance-Check

Prüfe interaktiv, ob dein Lebensmitteletikett alle Pflichtangaben nach der Lebensmittel-Informationsverordnung enthält – und welche Ausnahmen für dein Produkt gelten.

12 Pflichtangaben
Alle verpflichtenden Angaben nach Art. 9 LMIV auf einen Blick
19 Ausnahmen
Prüfe ob dein Produkt von der Nährwertdeklaration befreit ist
100 % im Browser
Keine Anmeldung, keine Datenübertragung – alles lokal berechnet

Ist Ihr Lebensmittel vor dem Verkauf verpackt?

Das Produkt wird in einer verschlossenen Verpackung an den Endverbraucher abgegeben.

Was ist die LMIV?

Die Lebensmittel-Informationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011, kurz LMIV) regelt seit dem 13. Dezember 2014 die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der gesamten EU. Sie legt fest, welche Informationen auf vorverpackten Lebensmitteln angegeben werden müssen – von der Bezeichnung über das Zutatenverzeichnis bis hin zur Nährwertdeklaration.

Seit dem 13. Dezember 2016 ist auch die Nährwertdeklaration (die sogenannten „Big 7": Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz) für die meisten vorverpackten Lebensmittel verpflichtend. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, die in Anhang V der Verordnung aufgeführt sind.

Die Angaben müssen in einer für den Verbraucher leicht verständlichen Sprache erfolgen und in einer Mindestschriftgröße gedruckt werden, die von der Verpackungsgröße abhängt (mindestens 1,2 mm x-Höhe bei Verpackungen über 80 cm², 0,9 mm bei kleineren).