Lebensmittelrecht

Nährwertdeklaration nach LMIV: Big 7, Bezugsgrößen und Ausnahmen

Welche Nährwerte müssen aufs Etikett? Die LMIV schreibt die Big 7 vor – Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Alle Regeln, Formate und Rechenbeispiele.

Seit dem 13. Dezember 2016 ist die Nährwertdeklaration auf nahezu allen vorverpackten Lebensmitteln in der EU Pflicht. Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) regelt in den Artikeln 29–35 genau, welche Nährwerte angegeben werden müssen, in welcher Reihenfolge, in welchem Format und mit welchen Bezugsgrößen.

Dieser Artikel erklärt die Nährwertdeklaration vollständig — von den sieben Pflichtnährwerten über die Umrechnungsfaktoren bis zu den 19 Produktkategorien, die von der Pflicht befreit sind.

→ Für einen Gesamtüberblick über alle LMIV-Pflichtangaben: LMIV einfach erklärt


Die Big 7: Sieben Pflichtnährwerte

Die LMIV schreibt genau sieben Nährwerte in genau dieser Reihenfolge vor (Art. 30(1), Anhang XV). „Big 7" ist kein offizieller Begriff, hat sich aber als praktische Bezeichnung durchgesetzt.

Nährstoff Einheit Hinweis
BrennwertkJ / kcalImmer beide Einheiten angeben
FettgAlle Lipide einschl. Phospholipide
davon gesättigte FettsäurengFettsäuren ohne Doppelbindung
KohlenhydrategAlle im Stoffwechsel umgesetzten KH
davon ZuckergAlle Mono- und Disaccharide
EiweißgGesamtstickstoff (Kjeldahl) × 6,25
SalzgNatrium × 2,5
Salz vs. Natrium
Die LMIV fordert die Angabe als Salz, nicht als Natrium. Die Umrechnung: Salz = Natrium × 2,5. Enthält ein Lebensmittel ausschließlich natürlich vorkommendes Natrium (kein Salz zugesetzt), darf der Hinweis ergänzt werden: „Der Salzgehalt ist ausschließlich auf die Anwesenheit natürlich vorkommenden Natriums zurückzuführen."

Die „davon"-Zeilen (gesättigte Fettsäuren, Zucker) sind Unterkategorien und müssen im Tabellenformat eingerückt unter ihrem Oberbegriff stehen. Die Reihenfolge ist zwingend — ein Vertauschen von Fett und Kohlenhydraten wäre ein Kennzeichnungsverstoß.


Die vollständige Nährstoffliste (Pflicht + optional)

Neben den Big 7 dürfen freiwillig weitere Nährstoffe ergänzt werden (Art. 30(2)). Wenn du sie angibst, müssen sie an genau der richtigen Stelle in der vorgeschriebenen Reihenfolge stehen (Anhang XV):

Angabe Einheit Status
BrennwertkJ / kcalPflicht
FettgPflicht
davon gesättigte FettsäurengPflicht
davon einfach ungesättigte FettsäurengOptional
davon mehrfach ungesättigte FettsäurengOptional
KohlenhydrategPflicht
davon ZuckergPflicht
davon mehrwertige AlkoholegOptional
davon StärkegOptional
BallaststoffegOptional
EiweißgPflicht
SalzgPflicht
Vitamine und MineralstoffeAnh. XIIIOptional

Vitamine und Mineralstoffe: Wann darf man sie angeben?

Vitamine und Mineralstoffe dürfen nur dann in der Nährwertdeklaration ergänzt werden, wenn sie in signifikanter Menge vorhanden sind (Anhang XIII A.2):

Bezugsgröße Schwelle
Je 100 g (feste Lebensmittel)≥ 15 % des NRV
Je 100 ml (Getränke)≥ 7,5 % des NRV
Je Portion (Einzelportionspackung)≥ 15 % des NRV

Die NRV-Referenzwerte (Anhang XIII A.1)

NRV steht für Nutrient Reference Values — die tägliche Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen. Hier die vollständige Tabelle:

Vitamin/Mineralstoff Einheit NRV 15 % NRV
Vitamin Aμg800120
Vitamin Dμg50,75
Vitamin Emg121,8
Vitamin Kμg7511,25
Vitamin Cmg8012
Thiamin (B1)mg1,10,17
Riboflavin (B2)mg1,40,21
Niacinmg162,4
Vitamin B6mg1,40,21
Folsäureμg20030
Vitamin B12μg2,50,38
Biotinμg507,5
Pantothensäuremg60,9
Kaliummg2 000300
Chloridmg800120
Calciummg800120
Phosphormg700105
Magnesiummg37556,25
Eisenmg142,1
Zinkmg101,5
Kupfermg10,15
Manganmg20,3
Fluoridmg3,50,53
Selenμg558,25
Chromμg406
Molybdänμg507,5
Jodμg15022,5

Die Spalte „15 % NRV" zeigt dir den Mindestwert, ab dem ein Nährstoff bei festen Lebensmitteln (je 100 g) als signifikant gilt und deklariert werden darf. Angabe dann als Menge und als % NRV.


Bezugsgrößen: Pro 100 g, pro Portion, % Referenzmenge

Die LMIV kennt mehrere Bezugsgrößen, die unterschiedlich verpflichtend sind:

Je 100 g / 100 ml
Immer Pflicht. Ermöglicht den direkten Vergleich zwischen Produkten.
Je Portion
Optional. Wenn angegeben, muss die Portionsgröße auf dem Etikett quantifiziert sein + Anzahl Portionen pro Packung.
% Referenzmenge
Optional. Brennwert + Big 7 als % der Tages-Referenzmenge. Text: „Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8 400 kJ/2 000 kcal)".

Referenzmengen für Makronährstoffe (Anhang XIII B)

Energie/Nährstoff Referenzmenge
Energie8 400 kJ / 2 000 kcal
Gesamtfett70 g
Gesättigte Fettsäuren20 g
Kohlenhydrate260 g
Zucker90 g
Eiweiß50 g
Salz6 g
🏷️
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Darstellungsformat

Die Nährwertdeklaration muss im selben Sichtfeld stehen und als Ganzes in einem übersichtlichen Format erscheinen (Art. 34).

Tabellenformat (bevorzugt)
Zahlen untereinander. Standard bei ausreichend Platz. Alle Werte in einer klar strukturierten Tabelle.
Linearformat (Fallback)
Werte hintereinander. Nur bei Platzmangel. Beispiel: „Brennwert 1 500 kJ / 358 kcal, Fett 12 g, davon gesättigte Fettsäuren 3,5 g, …"

Wiederholung auf der Packungsvorderseite

Auf dem Hauptsichtfeld (der Vorderseite) dürfen zusätzlich wiederholt werden:

  • Brennwert allein, oder
  • Brennwert + Fett + gesättigte Fettsäuren + Zucker + Salz

Diese Wiederholung ist freiwillig, aber bei vielen Herstellern üblich. Schriftgröße: x-Höhe ≥ 1,2 mm.


Umrechnungsfaktoren für den Brennwert (Anhang XIV)

Der Brennwert wird nicht gemessen, sondern aus den Nährstoffen berechnet. Die LMIV gibt dafür exakte Umrechnungsfaktoren vor:

Nährstoff kJ/g kcal/g
Kohlenhydrate174
Mehrwertige Alkohole102,4
Eiweiß174
Fett379
Salatrims256
Ethylalkohol297
Organische Säuren133
Ballaststoffe82
Erythritol00

Erythritol ist der einzige Nährstoff mit einem Umrechnungsfaktor von 0 — er liefert keine verwertbare Energie.


Berechnungsmethoden

Die Nährwerte auf dem Etikett sind Durchschnittswerte (Art. 31). Die LMIV akzeptiert drei Methoden zur Ermittlung:

  1. Lebensmittelanalyse — Laboranalyse des Herstellers. Am genauesten, aber teuer.
  2. Berechnung aus Zutatenwerten — Berechnung aus bekannten oder tatsächlichen Durchschnittswerten der einzelnen Zutaten. Praktisch für Rezepturen mit bekannten Rohstoffen.
  3. Berechnung aus Datenbanken — Berechnung aus allgemein nachgewiesenen und akzeptierten Daten (z. B. aus dem Bundeslebensmittelschlüssel BLS oder der FNDDS-Datenbank).

Für kleine und mittlere Hersteller ist Methode 3 die praxistauglichste: Du gibst die Zutaten und Mengen ein, die Nährwerte werden automatisch aus einer anerkannten Datenbank berechnet.

Nährwerte aus dem Bundeslebensmittelschlüssel berechnen
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Ausnahmen: Wer braucht keine Nährwertdeklaration?

Die LMIV befreit 19 Produktkategorien von der Nährwertdeklaration (Anhang V). Zusätzlich sind alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 % vol befreit (Art. 16(4)).

Keine Nährwertdeklaration nötig bei:
1. Unverarbeitete Einzutat-Erzeugnisse
2. Nur gereifte Einzutat-Erzeugnisse
3. Trinkwasser
4. Kräuter, Gewürze, Mischungen
5. Salz und Salzsubstitute
6. Tafelsüßen
7. Kaffee, Zichorie (ganz/gemahlen)
8. Kräuter-/Früchtetees, Tee
9. Gärungsessig
10. Aromen
11. Lebensmittelzusatzstoffe
12. Verarbeitungshilfsstoffe
13. Lebensmittelenzyme
14. Gelatine
15. Gelierhilfen für Konfitüre
16. Hefe
17. Kaugummi
18. Verpackungen < 25 cm²
19. Handwerklich in kleinen Mengen
+ Alkoholische Getränke > 1,2 % vol (Art. 16(4))

→ Bist du unsicher, ob dein Produkt eine Nährwertdeklaration braucht? Unser interaktiver Nährwert-Pflicht-Check führt dich in 5 Schritten zur Antwort.

Punkt 19: Handwerklich hergestellt
Handwerklich hergestellte Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen an Endverbraucher oder lokale Einzelhändler abgegeben werden, sind von der Nährwertdeklaration befreit. Das betrifft z. B. Bäckereien, Metzgereien und Hofläden mit Eigenproduktion.

Vereinfachte Deklaration

In bestimmten Fällen darf eine verkürzte Nährwertdeklaration verwendet werden:

  • Alkoholische Getränke > 1,2 % vol: Wenn freiwillig deklariert, darf auf den Brennwert allein beschränkt werden
  • Nicht vorverpackte Lebensmittel: Wenn freiwillig deklariert, darf auf Brennwert allein oder Brennwert + Fett + ges. FS + Zucker + Salz beschränkt werden
  • Vernachlässigbare Mengen: Bei vernachlässigbarem Gehalt darf die Angabe durch „Enthält geringfügige Mengen von …" ersetzt werden

Praxisbeispiel: Granola mit Nuss und Honig

Nehmen wir ein fiktives Produkt — „Knusper-Granola mit Haselnuss und Honig" (Portionsgröße 50 g, 8 Portionen pro Packung) — und erstellen eine vollständige LMIV-konforme Nährwertdeklaration.

Angenommene Nährwerte je 100 g:

Nährwerte je 100 g je Portion (50 g) % RM*
Brennwert1 864 kJ / 445 kcal932 kJ / 223 kcal11 %
Fett18 g9,0 g13 %
davon gesättigte Fettsäuren3,2 g1,6 g8 %
Kohlenhydrate58 g29 g11 %
davon Zucker22 g11 g12 %
Eiweiß9,5 g4,8 g10 %
Salz0,15 g0,08 g1 %
* Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8 400 kJ / 2 000 kcal). Portionsgröße: 50 g (ca. 4 Esslöffel). Eine Packung enthält 8 Portionen.

Brennwert-Kontrolle: 58 g KH × 4 + 18 g Fett × 9 + 9,5 g Protein × 4 = 232 + 162 + 38 = 432 kcal (die leichte Differenz zu 445 kcal kommt z. B. durch Ballaststoffe oder Rundung zustande — das ist innerhalb der zulässigen Toleranzen).

📊
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→ Nährwertetikett erstellen

Häufige Fehler bei der Nährwertdeklaration

Diese Fehler sieht man regelmäßig:
1. Falsche Reihenfolge — Kohlenhydrate vor Fett oder Salz vor Eiweiß. Die Reihenfolge ist in Anhang XV verbindlich festgelegt.
2. Fehlende Einrückung — „davon gesättigte Fettsäuren" und „davon Zucker" müssen als Unterkategorien erkennbar sein.
3. Natrium statt Salz — Die LMIV fordert die Angabe als Salz (Natrium × 2,5), nicht als Natrium.
4. Portion ohne Quantifizierung — Wenn pro Portion angegeben wird, muss die Portionsgröße (z. B. „50 g") und die Anzahl Portionen pro Packung auf dem Etikett stehen.
5. Fehlender Referenzmengen-Hinweis — Wer % RM angibt, muss den Satz „Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8 400 kJ/2 000 kcal)" ergänzen.
6. Nur kcal ohne kJ — Beides muss angegeben werden.

Fazit

Die Nährwertdeklaration nach LMIV folgt klaren Regeln: sieben Pflichtnährstoffe in fester Reihenfolge, bezogen auf 100 g oder 100 ml, berechnet mit offiziellen Umrechnungsfaktoren. Wer die Big 7, die korrekte Reihenfolge und die Bezugsgrößen im Griff hat, hat den wichtigsten Teil der Lebensmittelkennzeichnung gemeistert.

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